Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Tiny Works (nachfolgend Tiny Works) und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Tiny Works. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Tiny Works und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.
Tiny Works setzt alles daran, seinen Kunden Qualitätsprodukte zu liefern. Unsere Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden, und unser Ziel ist es, einen hervorragenden Service zu bieten.
Die Verkäuferin haftet für die vertraglich zugesicherten Eigenschaften der Kaufsache während der Garantiefrist. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Abgang des Kaufgegenstands ab Werk. Die Garantieleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin Änderungen und Reparaturen an der Kaufsache vorgenommen werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, welche in Folge natürlicher Abnützung, mangelhaften Wartung, übermässiger Beanspruchung und weiterer Gründe, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, entstanden sind. Mit Ablauf dieser Garantiefrist verjähren alle Forderungen aus diesem Vertrag.
Falls die Kundin/der Kunde mit den gelieferten Produkten nicht zufrieden ist, kann sie/er per E-Mail hello@tinyworks.ch uns kontaktieren.
Unsere Produkte sind Handgefertigte und mit viel Sorgfalt hergestellte Unikate. Kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Tiny Works. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet
Auf Wunsch Einzelanfertigungen sind von jeglichem Umtausch ausgeschlossen.
Die Angebote von Tiny Works sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Tiny Works und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Tiny Works den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Tiny Works ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.
Versandvorschriften des Bestellers sind für Tiny Works nur verbindlich, wenn Tinyworks diese schriftlich bestätigt hat. Versandkosten für Spezialanfertigungen auf Kundenwunsch werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
Tiny Works wird die zugesicherte Lieferwoche nur einhalten, wenn der Besteller seinen Pflichten nachkommt und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, Versandlisten usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei Tiny Work eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist Tiny Works nicht länger an eine vereinbarte Lieferfrist gebunden. Der jeweils angegebene Liefertermin bezieht sich auf die gesamte Kalenderwoche; Tiny Works kann den tatsächlichen Liefertermin innerhalb der entsprechenden Kalenderwoche frei wählen. Ein Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche des Bestellers gestützt auf die Nichteinhaltung eines Liefertermins/einer Lieferfrist werden ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben Verzugsfälle, die nachweisbar absichtlich oder durch grobfahrlässiges Verschulden von Tiny Works verursacht wurden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins/einer Lieferfrist besteht, liefert Tiny Works, sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Tiny Works berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von Tiny Works auf den Besteller über.
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben Tiny Works schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. think-maker verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Folgende branchenüblichen Toleranzen sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel: – Massabweichungen bei Schnitt-, Stanz-, Klebe- und Schweissarbeiten, Materialstärken und Gewichten von +/– 10%, – kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Tiny Works. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Tiny Works werden nicht entgegengenommen.
Tiny Works haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.
Vorhandene Muster werden in der Regel dem Besteller nicht verrechnet. Ausnahmen bilden Muster, welche für den Kunden hergestellt werden, deren Herstellung einen Werkzeugbau bedingt oder die nicht mit einer konkreten Offertstellung zusammenhängen. Die für die Herstellung von Werkzeugen in Rechnung gestellten Beträge sind als Anteilskosten zu verstehen. Ihre Bezahlung gibt dem Besteller keinen Anspruch auf die Auslieferung der betreffenden Werkzeuge. Die Werkzeuge verbleiben im ausschliesslichen Eigentum von think-maker und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
Die Ware bleibt Eigentum von Tiny Works bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Tiny Works ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
Die Zahlungen erfolgen üblicherweise in Vorauskasse per PayPal oder Bank Überweisung. Für Spezial- oder Einzelanfertigungen, auf Wunsch des Bestellers, werden eine Vorauszahlung als Bedienung gestellt. Die Zahlungen auf Rechnung (nur in Ausnahmefällen), sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z.B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist think-maker berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.
For special or custom-made products, at the request of the customer, an advance payment will be provided as service.
The payments on account (only in exceptional cases) are to be made by the customer without any deduction (e.g. discount, expenses, taxes, fee etc.). The payment period is 30 days from the invoice date. In the event of non-payment within the payment period, default shall occur without further reminder. In this case, think-maker shall be entitled to charge default interest at a rate of 6% per annum.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.